Kapitalturbo Ein Blog über das Investieren in einer GmbH

Der Eintrag im Bundesanzeiger

In der Diskussion um die vvGmbH wird häufig das Argument vorgebracht, dass die GmbH ihre Bilanz veröffentlichen muss und somit jeder Einblick in die Vermögensverhältnisse erhält. Für die vvGmbH wurde die Bilanz nun erstellt und im Bundesanzeiger (genauer im Unternehmensregister) veröffentlicht. Durch die Regelung für verschiedene Größenklassen fällt die vvGmbH bei den meisten wahrscheinlich unter den § 267 (1) HGB, damit ist nur eine kurze Bilanz zu veröffentlichen (siehe § 264 HGB).

Schaut man im Unternehmensregister findet man für größere Firmen die hinterlegten Jahresabschlüsse öffentlich und kostenlos einsehbar (kann man z.B. mit seinem Arbeitgeber als Beispiel prüfen). Für die vvGmbH zeigt einem das Unternehmensregister hingegen nur an, dass Bilanzen hinterlegt sind. Möchten diese eingesehen werden, muss erst ein Benutzerkonto angelegt werden und dann können diese Dokumente für eine geringe Gebühr (etwa 1 EUR) eingesehen werden. Die Bilanz sieht dann wie folgt aus:

_config.yml

Das Fazit also: Wenn die vvGmbH als Kleinkapitalgesellschaft läuft, dann kann die Bilanz eingesehen werden. Jedoch ist diese nicht öffentlich und kostenlos.